Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Reisegast, 

wir freuen uns, Sie begrüßen zu können und danken für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Wir haben Ihren Urlaub sorgfältig geplant und alle für den Erfolg Ihrer Reise notwendigen Vorrausetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie Sie in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen diese unbedingt lesen bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei verschiedenen Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht. Diese entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen. Eine wichtige Bitte: Geben Sie, nachdem Sie gebucht haben, bei jedem Schriftwechsel bzw. Anfragen Ihre Vorgangsnummer an.

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung via Ausfüllen des Buchungsformulares und Ihre Bestätigung, diese Buchung fix vorzunehmen, zustande.

1.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

1.3. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden oder am Abflughafen beim jeweiligen Reiseveranstalter hinterlegen lassen.

1.4. Bei sämtlichen Reiseangeboten tritt 5 vor 12 reisen ausschließlich als Reisevermittler auf. Es gelten somit ausschließlich die jeweilig gültigen Reisebedingungen des durchführenden Reiseveranstalters. Diese Bedingungen können bei uns angefordert werden und sind automatisch Bestandteil des Reisevertrages.

2.1. Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Rechnung (bzw. dem jeweils beigefügten Überweisungsträger) ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 20% (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Hier gelten die Bestimmungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

3.2. Ihre Reise beginnt und endet – je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer – zu der in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise-und Ankunftsterminen.

3.3. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen aus Ihnen zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

3.4. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2- Bett-Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen- Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. Die Buchung eines halben Doppelzimmers ist nicht möglich.

3.5. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren werden ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug unentgeltlich befördert, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Kosten, die für Kinder unter 2 Jahren im Hotel entstehen, sind dort direkt zu bezahlen. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Wenn nicht anders ausgeschrieben, bringen wir ein Kind in Begleitung eines vollzahlenden Reisegastes im Doppelzimmer, in Begleitung von zwei Gästen im Doppelzimmer mit Zusatzbett, im Appartement oder in der Zimmer-Suite unter. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Ausschreibungen.

3.6. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an die Reiseleitung des jeweiligen Reiseveranstalters. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Der Preis für die Verlängerung berechnet sich nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unseren Ausschreibungen.

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung des Reiseveranstalters über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4.2. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen, jedoch nur mit Nachweis einer schriftlichen Flugpreiserhöhung durch den jeweiligen Reiseveranstalter

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Vorgangsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei 5 vor 12 reisen.

5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasstem Check-in am Flughafen), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

5.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis:

5.3.1. bei Flugreisen bzw. Flugpauschalreisen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35%
ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 06. Tag vor Reisebeginn 65%
am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichterscheinen 100%

Auf jeden Fall gelten die gültigen Storno- und Rücktrittsbedingungen des jeweils gülten Reiseveranstalters.

5.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von EURO 28,- je Person zu verlangen Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. In diesem Fall gelten wieder die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstatlers.

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Für Ihre Sicherheit insgesamt empfehlen wir den Komplett- bzw. Basischutz . Wir haben zu günstigen Konditionen einen Rahmenvertrag mit der ELVIA- Versicherungsgesellschaft AG, Niederlassung Österreich, Wien,abgeschlossen . Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie automatisch eine Versicherungspolizze, welche ein Zahlschein beigelegt ist. Durch Einzahlung dieser Versicherungssumme erhalten Sie automatischen Versicherungsschutz. Hier gilt: Abschluß einer Stornoversicherung bis zu 5 Tage nach erfolgter Buchung möglich, Abschluß einer Reiseversicherung bis 12 Stunden vor Abflug möglich.

7.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Eine Mängelanzeige nimmt die Reiseleitung des Reiseveranstalters entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht zu den im Hotel bekanntgegebenen Sprechstunden erreichen, wenden Sie sich bitte an die in Ihrem Ticket angegebene Telefonnummer des Reiseleiter-Services vor Ort. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zuschaffen. Er kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhälnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen.

7.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schadengering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
Die Anzeige von Reisemängel während des Urlaubes bedarf der schriftlichen Form und muß innerhalb von 4 Wochen nach Reiseende bei 5 vor 12 reisen abgegeben werden. Wir werden dann das Schreiben direkt an den jeweiligen Reiseveranstalter weiterleiten. Über den Inhalt des Antwortschreibens des Veranstalters übernimmt 5 vor 12 reisen keine Haftung. Hierbei muß nochmals betont werden, dass 5 vor 12 reisen ausschließlich als Vermittler auftritt und die Haftung ausschließlich dem Reiseveranstalter unterliegt.

7.3. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.1. Bitte beachten Sie die Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Österreich, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat oder in unserem Reisebüro.

8.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

Die voraussichtliche Flugzeiten werden Ihnen entweder bei Buchung oder spätestens mit Zusendung der Reisebestätigung/Rechnung zugeteilt. Diese Flugzeiten sind voraussichtlich und können sich noch ändern. Eine Veränderung der Flugzeiten stellt in keinem Sinn eine Reiseminderung dar. Hier haftet ausschließlich der Reiseveranstalter und geht nicht in den Verantwortungsbereich von 5 vor 12 reisen.

Sollten Sie ein All Inclusive-Paket gebucht haben, beachten Sie bitte, dass Sie bei Ihrer Ankunft im Hotel an der Rezeption als Erkennungszeichen eine Karte oder ein nicht abnehmbares Armband erhalten. Bitte tragen Sie dieses während Ihres Aufenthaltes für das Hotelpersonal gut sichtbar.

11.1. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.

11.2. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

11.3. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeitder übrigen Bestimmungen nicht.

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